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Die Registrierung einer Marke auf EU-Ebene ermöglicht es Unternehmen, ihre Marke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu schützen. Dies bietet einen umfassenden Schutz und vereinfacht den Anmeldeprozess erheblich. Hier sind die Schritte zur Registrierung einer EU-Marke:
Bevor Sie mit der Anmeldung einer EU-Marke beginnen, sollten Sie die folgenden Vorbereitungen treffen:
Die Anmeldung einer EU-Marke erfolgt in der Regel online über die Website des EUIPO. Hier sind die Schritte:
Die Anmeldung einer EU-Marke ist gebührenpflichtig. Die Gebühren hängen von der Anzahl der Klassen ab, für die Sie Schutz beantragen. Die Zahlung kann direkt über die EUIPO-Website erfolgen, meist per Kreditkarte oder Banküberweisung.
Nach der Einreichung Ihres Antrags prüft das EUIPO diesen in mehreren Schritten:
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, wird die Marke im EU-Markenblatt veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben Dritte die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die Registrierung einzulegen.
Eine EU-Marke bietet Schutz für einen Zeitraum von zehn Jahren, der ab dem Anmeldetag gilt. Um den Schutz aufrechtzuerhalten, muss die Marke nach Ablauf der Frist verlängert werden. Diese Verlängerung kann ebenfalls online beim EUIPO beantragt werden.